Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften

Akademischer Grad
Akademischer Grad
Doktor/­Doktorin der Rechts­wissenschaften „Dr. iur.“
Studienstart
Studienstart
Jederzeit
Studiendauer
Studiendauer
6 Semester
Unterrichtssprache
Unterrichtssprache
Deutsch
Typ
Typ
Vollzeit
Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften

Das mit einem Magister-Titel abgeschlossene Diplomstudium Jus ist eine hervorragende Grundlage und Ausgangssituation für eine Vielzahl von unterschiedlichen Studienrichtungen. Wer seine eigenen juristischen Forschungsinteressen noch weiter vertiefen und seine methodologischen Kenntnisse perfektionieren möchte, kann sich selbstverständlich auch für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften entscheiden. Dort bearbeitet man selbstständig neue wissenschaftliche Fragestellungen und leistet so einen Beitrag zur Erweiterung und Innovation des Fachbereichs.

Berufsaussichten

AbsolventInnen sind als Nachwuchskräfte sowohl für die wissenschaftliche Forschung in universitären und außeruniversitären Bereichen qualifiziert und somit in der Lage, innerhalb akademischer und professioneller Kontexte zur Entwicklung der internationalen Wissensgesellschaft beizutragen, als auch prädestiniert, in klassischen juristischen Berufsfeldern tätig zu sein und ihre erworbenen umfassenden Kenntnisse zur rechtswissenschaftlichen Durchdringung des Alltags und zum Wohle der Gesellschaft einzusetzen.

Über das Studium

Die DoktorandInnen erweitern und vertiefen ihre theoretischen und methodologischen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. In ihrer Dissertation, die auch ein fächerübergreifendes Thema behandeln kann, unternehmen sie die selbstständige Bearbeitung neuer wissenschaftlicher Fragestellungen. Ziel des Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften ist, die Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit weiter zu entwickeln sowie juristische NachwuchswissenschaftlerInnen auszubilden und zu fördern. DoktorandInnen müssen in der Lage sein, durch selbstständige wissenschaftliche Arbeit einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaften zu liefern.

Zitat Johanna Studentin Absolventin Uni Graz

Der entscheidende Grund ein Doktoratsstudium zu beginnen, bestand für mich in der Möglichkeit, mich für mehrere Jahre in einem selbstgewählten Themengebiet vertiefen zu dürfen. Das Doktoratsstudium an der Uni Graz bietet einerseits ein großes Maß an Gestaltungs- und Forschungsfreiheit, aber andererseits dort, wo es gebraucht wird, professionelle und personalisierte Betreuung.“

Johanna

Qualifikationsprofil

Die DoktorandInnen erwerben die Qualifikation zu wissenschaftlichem Arbeiten im Rahmen einer umfassenden wie auch vertieften Ausbildung. Durch die erwünschte fächerübergreifende Themenwahl bzw. anzustrebende Auslandsaufenthalte im Doktoratsstudium werden sie befähigt, aktuelle rechtswissenschaftliche Fragestellungen in Forschungsprojekte umzusetzen und durch selbständige Forschung und Präsentation ihrer Ergebnisse zum Fortschritt der Erkenntnis in ihrem Wissenschaftszweig auf nationalem und internationalem Niveau beizutragen. Sie erwerben damit über die rein fachliche Befähigung hinaus die Voraussetzungen zu kritischer Analyse und Reflexion, sachlichem Diskurs und professioneller Darstellung ihrer Forschungsergebnisse sowie zu Evaluation und Synthese komplexer Ideen in dem jeweiligen Fachgebiet unter Einbeziehung des sozioökonomischen und -kulturellen Umfeldes.

Doktoratsprogramme

Die Doktoratsprogramme der Universität Graz verstehen sich als Zusammenschluss von mehreren Habilitierten gleicher, ähnlicher oder gänzlich unterschiedlicher Fachbereiche, die im Rahmen dieses Programms ein hochwertiges und attraktives Zusatzangebot für eine begrenzte Anzahl von Doktoratsstudierenden bieten und den fachlichen Austausch fördern sollen. Eine Teilnahme ist freiwillig und erfolgt nach Antrag auf Aufnahme.

Hinweis Anmeldung

Als Zulassungsvoraussetzung für das Doktoratsstudium an der Universität Graz ist ein fachlich in Frage kommender Abschluss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen.

Die Zulassung/Antragstellung erfolgt in der Studienabteilung. Nach Zulassung zum Doktoratsstudium muss spätestens nach zwei Semestern das Dissertationsthema im Dekanat schriftlich angemeldet werden.